harms import.  Entsorgungshinweise [gesetzlich nach ElektroG - BattG - VerpackG]
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Gemäß der allgemeinen Informationspflichten zur Entsorgung führen wir folgend Gesetze und Nachweise auf, welche von der Harms Import & Vertriebs GmbH & Co. KG [gesetzlich als "Hersteller", "in Verkehr bringer" und "Importeur" deklariert] vertrieben Produkte gelten.
 
Verpackungsgesetz – VerpackG
 
Was bedeutet die Verpackungsgsetz für den Handel? Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle des europäischen Parlaments und des Rates. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu verringern bzw. zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Wiederverwendung von Verpackungen, die stoffliche Verwertung sowie andere Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verkaufsverpackungen haben soll. Das am 1 Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz bringt weitgreifende Verpflichtungen für den „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen mit sich. Hersteller oder Vertreiber, die private Endverbraucher beliefern, sind verpflichtet an einem dualen System teilzunehmen und sich bei der zentralen Stelle für Verpackungen zu registrieren. Der Erstinverkehrbringer (Hersteller und/oder Vertreiber) ist außerdem verpflichtet, ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten um die beim Endverbraucher anfallenden Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen. Dabei ist es irrelevant, ob diese Verpackungen in der Industrie, im Handel, in Haushaltungen, im Dienstleistungsbereich anfallen und aus welchen Materialien sie bestehen.
 
 
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) unterteilt Verpackungen in:
 
Verpackungen: Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.
  • Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, beispielweise Verpackungen zum Schutz von Produkten wie Gummibärchen oder in der Gastronomie verwendete Serviceverpackungen (Einweggeschirr).
  • Umverpackungen: Zusätzliche Verpackungen zu den Verkaufsverpackungen, die dem Schutz vor Schäden und Verschmutzung der Ware dienen
  • Transportverpackungen: Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern und/oder die Ware während des Transportes schützen sollen. 

Die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten nach Bestimmung des Verpackungsgesetzes [BGBI. I, S. 2234] 
wird der Harms Import & Vertriebs GmbH & Co. KG für das Jahr 2024 von der Noventiz Dual GmbH bestätigt.
 
 
► LUCID-Reg.-Nr. DE 1998579915181
 
Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
 
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG bzw. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wurde erstmalig in 2005 erlassen.
Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und wurde seit 2005 konstant novelliert, zuletzt in 2015. Ziel des ElektroG ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und die Steigerung der Wiederverwendung sowie der Verwertung. Darüber hinaus soll der illegale Export von Elektroaltgeräten in das Ausland eingedämmt und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden. Hintergrund des ElektroG ist die stetig steigende Menge an Elektroschrott.
 
In Deutschland werden etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt, entsorgt und wiederverwendet. Um höhere Rücknahmequoten zu erzielen, verpflichtete die EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen, Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen.

Unter Einhaltung der EU-Richtlinie WEEE2 sowie des ElektroG vertreibt und kennzeichnet Harms Import & Vertriebs GmbH & Co. KG unter bei der Stiftung EAR registrierten WEEE-Registrierungsnummer
 
 WEEE-Reg.-Nr. DE 35782847
 
Batteriegesetz - BattG
 
Batterierecycling schützt Umwelt und Gesundheit
 
Batterien können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe beinhalten, deshalb ist die korrekte und ordnungsgemäße Entsorgung unerlässlich. Sie können bedingt oder unbedingt giftige Elemente sowie Schwermetalle enthalten, die bei einer nicht fachgerechten Entsorgung, die Umwelt gefährden und durch das Durchsickern in tiefere Erdschichten das Grundwasser verunreinigen oder gar vergiften können.
 
Die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren Batteriegesetz (BattG) hat sich auf dem gesamten europäischen Markt durchgesetzt und verpflichtet Händler in Verkehr gebrachte Batterien und Akkumulatoren fachgerecht zu entsorgen und zu recyceln. 
 
Batteriehinweis
 
Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
 
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
 
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise. Elektrogeräteentsorgung Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten.
 
Die wichtigsten sind hier zusammengestellt:
  1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme
  2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
  3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
  4. Datenschutz-Hinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
  5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne" Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

 BattG Melderegisternummer: DE 92326512
 
 
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